Sachverständiger

Seit dem 2.4.2004 ist Knut Brüggemann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Hannover für das Dachdeckerhandwerk.

Das Aufgabengebiet eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gliedert sich wie folgt auf:    

  • Gerichtsgutachten
    Der Sachverständige hat dem gerichtlichen Auftrag Folge zu leisten, wenn er für das Sachgebiet, auf dem das Gutachten zu erstatten ist, öffentlich bestellt ist. 
  • Privatgutachten
    Grundsätzlich besteht auch die Pflicht zur Übernahme von Gutachtenaufträgen, die von Verwaltungsbehörden und Privatpersonen erteilt werden. In der Ableistung des Sachverständigeneides wird im Allgemeinen eine Bereitschaftserklärung gesehen, sich als Gutachter ganz allgemein zur Verfügung zu stellen.  
  • Schiedsgutachten
    Der Sachverständige wird als Schiedsgutachter tätig, wenn er im Auftrage mindestens zweier sich streitender Vertragsparteien bestimmte Tatsachenfeststellungen aufgrund seines Sachverstandes treffen soll und die Parteien diese Feststellungen gegen sich gelten lassen wollen. Der Schiedsgutachter hat nicht zu sagen, zu wessen Lasten seine Feststellungen gehen. Er hat sich lediglich auf die Beurteilung des ihm vorgegebenen Untersuchungsgegenstandes zu beschränken.
    Sollten die Parteien späterhin wegen eines Streites über die Rechtsfolgen ein Gericht anrufen, wäre das Gericht an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachters gebunden und könnte nicht erneut in eine Beweisaufnahme eintreten.
  • Mediationsverfahren
    Im Unterschied zum Schiedsverfahren, bei dem eine unparteiische dritte Instanz entscheidet, welche Konfliktlösung zum Zuge kommen soll, sollen die streitenden Parteien in der Mediation eine ihren Interessen optimal entsprechende Problemlösung erarbeiten können. Das heißt, dass diese Art von Konfliktlösung nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch zukunftsorientierter ist. Sie ermöglicht es in der Regel, dass die Betroffenen wieder miteinander umgehen können. Voraussetzung ist allerdings die klare Bereitschaft zur Konfliktlösung bei allen Beteiligten und der Mut zur offenen Aussprache, denn nur dann kann der Streitfall von allen verstanden und neu gesehen werden. 
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle
    Es werden die Baubeschreibung und die Projektunterlagen bezüglich der handwerklichen Ausführbarkeit, der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit dem Stand der Technik geprüft. Während der Bauphase finden stichpunktartige Kontrollen der fachgerechten Ausführung der Bauleistungen statt. Eine eventuell notwendige Empfehlung für die Rückstellung von Kosten für Mängel und Restleistungen wird ebenfalls gegeben
  • Referenzen:
    Gerichtsgutachten:
    Oberlandesgericht: Braunschweig
    Staatsanwaltschaft: Osnabrück
    Landgerichte: Bückeburg, Hannover, Verden
    Amtsgerichte: Bückeburg, Burgwedel, Hannover, Osnabrück, Springe, Stolzenau, Wennigsen, Neustadt am Rübenberge
    Privatgutachten:
    Diverse Privatgutachten im Großraum Hannover für private und gewerbliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Wohnungsverwaltungen und als Sonderfachmann für andere Sachverständige.
    Tätigkeit für einen großen Immobilieninvestor deutschlandweit. Hier Bewertung von Flachdächern hinsichtlich des Sanierungsbedarfes, Erarbeitung von Sanierungskonzepten und Leistungsverzeichnissen, sachverständige Objektüberwachung bei Sanierungen.

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